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Allgemeine Geschäftsbedingungen —

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Postanschrift
FIT-Jugendreisen
Elbgaustrasse 64
22523 Hamburg
FIT-Jugendreisen ist eine Marke von:
FUN-Reisen GmbH
Elbgaustrasse 64
22523 Hamburg
Kommunikation:
Tel: +49 (0)40 - 57 00 65 757
Fax: +49 (0)40 - 57 00 65 76 0
Internet: www.fit-jugendreisen.de
E-Mail: info@fit-jugendreisen.de

Technische Fragen
E-Mail: service@fun-reisen.de
Geschäftsführer
Guido Paust

Handelsregister
Amsgericht Hamburg
HRB 71217

Steuer-Nr.
54/846/00890

USt-IDNr.
201 628 871

Bankverbindung
Commerzbank Hamburg
BLZ: 200 400 00
Kto.-Nr.: 45 46 46 100
IBAN – Nummer: DE89 2004 0000 0454 6461 00
BIC – Nummer: COBADEFFXXX

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Festlegung der Geschäftsgrundlage zwischen uns (FUN-Reisen GmbH) und euch.

Mit eurer Buchung erkennt ihr unsere Reisebedingungen an. Falls ihr Fragen haben solltet, meldet euch gerne bei uns.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung bzw. Online-Buchungsformular und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Mit der Reiseanmeldung wird dem Veranstalter Fit Jugendreisen der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Ist der Reiseanmelder einer Reise minderjährig, ist die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben bzw. bei der Online-Buchung zu erklären, dass die Reise von den gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Zusätzlich ist für Reiseteilnehmer, die bei Reiseantritt noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine separate schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Fit Jugendreisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Bei einer Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn ist der Veranstalter nicht verpflichtet, diese anzunehmen.


1.2 An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.


1.3 Die Reisebuchung erfolgt vom Anmelder für sich und den mit aufgeführten Reiseteilnehmern. Der Anmelder steht für alle Vertragsverpflichtungen seiner Mitreisenden sowie für seine eigenen ein, nachdem er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung der Mitreisenden übernommen hat.


2. Zahlung des Reisepreises

2.1 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.


2.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist innerhalb von 10 Tagen ein Anzahlungsbetrag in Höhe von 25% des Reisepreises für Busreisen sowie 30% des Reisepreises für Flugreisen, mindestens 26 € höchstens jedoch 256 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung von 25% und 30% resultiert aus der besonderen Pauschalreiseform einer Jugendreise. Neben den touristischen Leistungen wird ein Betreuungskonzept gewährleistet, durch das Vorlaufkosten für die Ausbildung qualifizierter Reiseleiter entstehen. Desweiteren werden je nach Reiseart gegenüber der Leistungsträger Anzahlungssummen für Frühbucherraten getätigt, die die vom Kunden geleisteten Anzahlungen mitunter übersteigen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 5 Wochen, bei Städtereisen 2 Wochen, vor Reisebeginn zu zahlen. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Da der Versicherungsschutz mit Abschluss beginnt, ist die Versicherung nicht stornierbar. Die Reiseversicherung ist personenbezogen und kann im Falle einer Umbuchung nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.1), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 6.1) sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig. Werden Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener Kosten bleibt unbenommen.


2.3 Wird die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, ist Fit Jugendreisen nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die Reise mit den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Rücktrittskosten zu stornieren und dem Kunden in Rechnung zu stellen.


2.4 Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Kunden auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen.


2.5 Vertragsabschlüsse innerhalb von 5 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.


2.6 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und den Reisepreis von 500 Euro nicht übersteigt.


2.7 Die Erstellung und Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang eine bis zwei Wochen vor Reisebeginn. Der Kunde hat FUN-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der von FUN-Reisen mitgeteilten Frist erhält.


2.8 Zahlungen, insbesondere aus dem Ausland, sind gebühren- und spesenfrei zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.


3. Leistungen

3.1 Prospekt- und Katalogangaben sowie Angaben im Internetauftritt sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


3.2 Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.


3.3 Die Ausflüge werden unter Vorbehalt angeboten und können nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden.


3.4 Bei Buchung eines Mehrbettzimmers handelt es sich um ein Doppelzimmer mit Zustellbett, Klappbett oder Zustellcouch. Mehrbettzimmer unterscheiden sich von der Größe und vom Komfort her nicht von den Doppelzimmern.


3.5 Innerhalb einer Buchung und einer Wohneinheit können nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden.


4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, bis 10 Tage vor Abreise (Busreisen) einen Abfahrtsort, der die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht, durch den nächstgelegenen Abfahrtsort zu ersetzen.


4.3 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.


4.4 Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.


5. Rücktritt des Kunden

5.1 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:


Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises,

Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises,

Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises,

Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises.

Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später fallen 95 % des Gesamtreisepreises

Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.


5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.


5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.


6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden / Ersatzreisende

6.1 Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen des Reisevertrags oder möchte auf eine andere Reise umbuchen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 25 Euro pro Person und pro Umbuchungsleistung verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht einen höheren Schaden nachweist, dessen Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Umbuchungen können bis 31 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist nur noch eine Stornierung und Neubuchung möglich. Bei Flugbuchungen gelten die Umbuchungs- und Änderungsgebühren der jeweiligen Fluggesellschaft sowie des Consolidators zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,- Euro pro Person. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.


6.2 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.


6.3 Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner den Reisepreis sowie für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 39 Euro; zusätzlich sind ggf. entstehende Umbuchungskosten der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Consolidator) vom Reisenden zu erstatten. Somit sind etwaige Mehrkosten, insbesondere für eine Ticketumschreibung, vom Kunden zu tragen.


7. Flugreisen

7.1 Im Falle von Änderungswünschen, Umbuchungen oder Stornierung des Kunden kann FUN-Reisen die ggf. entstandenen Mehrkosten einziehen sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 39 Euro pro Vorgang fordern. Da die Umbuchungs- und Stornogebühren je nach Leistungsträger variieren, empfiehlt FUN-Reisen dem Kunden sich vorher über mögliche Kosten zu informieren.


7.2 Bei Flügen sind Nonstop-Flüge oder Direktflüge nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Ansonsten kann die Erbringung von Flugleistungen grundsätzlich durch Drehkreuzflüge und Flüge mit Zwischenlandung, auch mit Wartezeiten und Transitaufenthalten sowie mehrfachem Umsteigen erbracht werden.


7.3 3 Bei Flugreisen dienen An- und Abreisetage der Beförderung, nicht der Erholung oder dem Programm, falls etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist. Mit Änderungen von Flugzeiten durch die Fluggesellschaft ist grundsätzlich zu rechnen.


7.4 Auf Flugumbuchungen besteht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung grundsätzlich kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Fluggesellschaften Namensänderungen grundsätzlich nicht oder nur befristet erlaubt sind und demgemäß nur durch Stornierung und Neubuchung möglich sind.


8. Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstattet zu bekommen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Störung durch den Reisenden

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält oder sich gegenüber der Reiseleitung/Partnern respektlos, aggressiv oder bedrohlich verhält. Bei grobem Fehlverhalten, (z.B. Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Drogenkonsum oder sonstige Straftaten) kann der Reiseveranstalter auch eine sofortige Reisevertragskündigung vollziehen. Dem Reiseveranstalter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisegast die Hausordnung des Beherbergungsbetriebs einhält. Nimmt der Beherbergungsbetrieb sein Hausrecht wahr und schließt den Reisegast auf Grund von grobem Fehlverhalten von der Unterkunftsleistung aus, haftet der Reiseveranstalter nicht für den daraus entstehenden Schaden.


10. Mindestteilnehmerzahl

10.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog/Internetauftritt) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. Bei Busreisen gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen pro Reise und Zustieg. Für Abfahrtsorte/Zustiege, deren Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, gilt der in 4.2 genannte Änderungsvorbehalt.


10.2 Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden eine entsprechende Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl zugehen lassen. Bei Städtereisen spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn und bei Sommerreisen spätestens bis fünf Wochen vor Reisebeginn.


10.3 Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.


10.4 Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 10.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.


10.5 Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 10.3 Gebrauch, so wird der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.


11. Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet „§ 651j BGB“:


1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.


2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


12. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder zumindest gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Eine Mängelanzeige nimmt ausschließlich die Reiseleitung des Reiseveranstalters entgegen. Sollte die Reiseleitung für den Kunden nicht oder nur schwer erreichbar sein, sind Reisemängel direkt beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Die Telefonnummer und Mail-Adresse ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Eine Anzeige von Mängeln ausschließlich gegenüber dem Hotel oder sonstigen Partnern vor Ort kann nicht akzeptiert werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.



13. Haftungsbeschränkung

13.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


13.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.


14. Ausschlussfrist und Verjährung

14.1 Ansprüche nach den §§ 651ff BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Wir empfehlen unbedingt die Schriftform.


14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651ff BGB verjähren in einem Jahr.


14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


14.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden u. dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


14.5. Abtretungsverbot Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Kunden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist nicht möglich.

14.6 Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Die FUN-Reisen GmbH nimmt derzeit nicht an einem für Kunden freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Somit kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.


15. Beförderung / Gepäck

15.1 Um die Fahrtrouten zügiger zu gestalten, setzen wir bei Busreisen Transferfahrzeuge/ Umsteigeverbindungen ein. Diese Transferfahrzeuge können auch Linienbusse, Kleinbusse, Taxen etc. sein. Pro Reisegast befördern wir kostenlos einen Koffer oder eine entsprechende Reisetasche (maximal 18 kg, maximal 75x50x25cm) sowie ein kleines Handgepäckstück (maximal 6 kg, maximal 30x20x15cm). Zusätzliche, größere, schwerere Gepäckstücke können auch gegen Aufpreis nicht befördert werden. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reisenden beim Einsteigen, Umsteigen und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen. Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.


15.2 Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck bei Busreisen unverzüglich beim Busfahrer anzuzeigen und bestätigen zu lassen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.


16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen.


16.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.


16.3 Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 5 (Rücktritt des Kunden) und 8 (Reiseabbruch) entsprechend.


17. Abweichende AGB

Für Reisen, bei deren Reisebeschreibung ein anderer Veranstalter genannt ist, fungiert FUN-Reisen als Vermittler. Gleiches gilt, wenn dem Kunden auf Grund ausgebuchter Kontingente eine Reise eines anderen Veranstalters angeboten wird. Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters (z.B. Surfcamps: Puresurfcamps GmbH; Städtereisen: Tusculum Reisen GmbH; Winterreisen: Aktives Reisen GmbH). Diese sind auf www.fit-jugendreisen.de/service/downloads/ hinterlegt.


18. Gerichtsstand

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.


19. Nutzung von Bild- und Filmmaterial

Mit dem Abschluss des Reisevertrages erteilen die gesetzlichen Erziehungsberechtigten des Reiseteilnehmers – sofern dieser noch nicht voll geschäftsfähig ist - ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während der Reise vom Reiseveranstalter oder beauftragten Dritten aufgenommene Bild- oder / Filmaufnahmen, auf denen der Reisende zu erkennen ist, vom Reiseveranstalter zu eigenen Werbezwecken (z.B.: Kataloge, Social Media, Flyer, Internetwerbung) genutzt werden dürfen. Der Reiseveranstalter wird vor Ort zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung des Reisenden zur entsprechenden Nutzung einholen. Die Erziehungsberechtigten erteilen ihre Zustimmung dazu, dass der Reiseteilnehmer diese Einverständniserklärung abgeben darf. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, bei der Verwendung der Bilddokumente keine Aufnahmen zu verwenden, die geeignet sind, das Ansehen und/oder die Intimsphäre des Reiseteilnehmers zu verletzen. Die Erziehungsberechtigten und der Reiseteilnehmer können ihre Zustimmung jederzeit schriftlich oder per Mail unter Angabe der Buchungsnummer widerrufen.


20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.


21. Gültigkeit

Mit Erscheinen eines neuen Katalogs erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise des vorherigen Katalogs.

Stand: September 2019 / Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.